Personenschutz

Im Gegensatz zu beispielsweise Staatsgästen und Botschaftern, die durch Sicherheitskräfte der öffentlichen Organe wie der Polizei und dem Bundeskriminalamt bewacht werden, sichern sich andere Personen, die im Interesse des öffentlichen Lebens stehen in der Regel durch private Personenschützer ( im Volksmund auch Leibwächter genannt) ab.

Aufgabe und Ziel des Personenschützers ist hierbei die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson zu gewährleisten.